Was musst Du alles wissen, wenn Du den Führerschein machen willst:

Wenn Du Auto fahren lernen willst, brauchst Du zunächst einen Lernfahrausweis, absolvierst eine theoretische und eine praktische Führerprüfung. Hast Du alles mit Bravour bestanden, bekommst Du Deinen Führerschein auf Probe, später auch den regulären Führerschein. Hier steht, wie es geht

Den Lernfahrausweis beantragen

Einen Monat vor Deinem 18. Geburtstag kannst Du beim Straßenverkehrsamt Deines Kantons den Lernfahrausweis beantragen und füllst dazu das entsprechende Gesuch beim Straßenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle aus. Dazu brauchst Du einen gültigen Sehtest vom Optiker, ein farbiges Passfoto, Deine Identitätskarte und Deinen Nothelferausweis. Den Nothelferausweis bekommst Du ausgestellt, wenn Du einen Nothelferkurs besuchst. Wenn Du bei uns einen Nothelferkurs absolvierst, bekommst Du einen Gutschein über die von Dir gezahlte Gebühr von 150,- Franken, den Du bei einer unserer Partnerfahrschulen einlösen kannst. Somit hast Du Deinen Nothelferkurs völlig gratis erhalten.

Die theoretische Führerprüfung

Das Straßenverkehrsamt Deines Wohnkantons bestätigt Dir den Eingang des Gesuchs und fordert Dich auf, dass Du Dich zur theoretischen Führerprüfung anmelden sollst. Für diese kannst Du ausgiebig per App oder CD lernen und anschließend die Prüfung absolvieren. Die Theorieprüfung kannst Du so oft wiederholen, bis Du sie bestanden hast. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du Deinen Lernfahrausweis, absolvierst an vier Abenden für jeweils zwei Stunden einen Lehrgang für Verkehrskunde und kannst mit dem praktischen Fahren beginnen. Übrigens: Dein Lernfahrausweis ist insgesamt zwei Jahre lang gültig.

Die Lernfahrten

Die Lernfahrten kannst Du in einer Fahrschule mit einem Fahrlehrer absolvieren. Nimmst Du Deine Fahrstunden in einer unserer Partnerfahrschulen, kannst Du dabei Deinen Gutschein für die von Dir für den Nothelferkurs gezahlten 150,- Franken einlösen und hast somit den Nothelferkurs völlig gratis erhalten. Du kannst das Autofahren aber auch privat üben und musst Dich dabei nur von einer Person begleiten lassen, die mindestens 23 Jahre alt ist und den Führerschein seit mindestens drei Jahren besitzt. Deine Begleitperson achtet darauf, dass Du alle Verkehrsregeln einhältst und somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.

Die praktische Führerprüfung

Nach einer Weile hast Du schon eine ganze Menge Übung mit dem Autofahren gesammelt. Wenn Du meinst, dass Du das Fahrzeug und die Verkehrsregeln alle sicher beherrschst, kannst Du Dich zur praktischen Führerprüfung anmelden. Dafür fährst Du mit dem Prüfungsfahrzeug vor, das mit einem „L“ gekennzeichnet ist – wie das Lernfahrzeug während Deiner Übungsfahrten – und verkehrstauglich ist. Du legst den Lernfahrausweis und den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug im Original vor und absolvierst die praktische Führerprüfung. Hast Du sie bestanden, wird Dir der Führerschein auf Probe mit der Post zugeschickt. Falls nicht, kannst Du die Prüfung nach Ablauf von einem Monat wiederholen, aber höchstens drei Mal.

Der Weg zum unbefristeten Führerausweis

Für drei Jahre lang hast Du den Führerschein auf Probe. In diesen drei Jahren musst Du noch zwei weiterer Kurse obligatorisch besuchen: Im WAB Kurs 1 lernst Du, wie sich das Auto in extremen Situationen verhält, wie beispielsweise beim Schleudern. Diesen Kurs solltest Du bereits im ersten halben Jahr absolvieren. Im darauffolgenden WAB Kurs 2 lernst Du, wie Du möglichst ökologisch und spritfahrend fährst.

Der unbefristete Führerausweis

Hast Du die Probezeit unfallfrei absolviert und die vorgeschriebenen Kurse geleistet, kannst Du den unbefristeten Führerausweis beantragen und brauchst keine weitere Prüfung abzulegen. Benötigst Du noch mehr Informationen? Dann melde Dich bei uns ungeniert!

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